Einsatzgebiete gewerblich *Hinweis1


Hinweis

  • "Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen." Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
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