"Arbeitgeber
dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch
Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem
Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."
Bundesarbeitsgericht Kassel BAG (Az. 8 AZR 5/97),
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)