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Die
Honorare für die Dienstleistung einer Detektei
werden zwischen dem Auftraggeber und der Detektei frei
vereinbart. Eine gesetzliche Gebührenordnung, wie
diese bei Rechtsanwälten üblich ist, gibt
es bei Detekteien nicht. Dienstleistungen von Detekteien
werden nach tatsächlich angefallenem Zeitaufwand
abgerechnet. Anhand einer detaillierten Rechnung können
Sie nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind. Alle
Leistungen sind gemäß dem Dienstleistungsvertrag
aufgeführt. In einem persönlichen Gespräch
klären wir eingehend die Kostenfrage, damit Sie
einen klaren Überblick erhalten und Ihre Möglichkeiten
in Ruhe abwägen können.
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